Fußball
Die Fußballabteilung ist mit mehr als 200 Mitgliedern heute immer noch die größte Abteilung im Verein. Insgesamt nehmen aktuell 16 Mannschaften am regelmäßigen Spielbetrieb in den verschiedensten Ligen ihrer Altersklassen teil. Die heutige Quantität, aber vor allem die Qualität des Trainings zeigt, dass bereits im Nachwuchs leistungsorientierter Sport betrieben wird. Alle Mannschaften werden von qualifizierten Trainern ausgebildet. Heute können wir uns mit Recht mit allen Fußballvereinen des Landes vergleichen, ausgenommen natürlich dem FC Hansa Rostock.
Die 1. Männermannschaft des FSV Bentwisch spielt seit der Saison 2021/2022 in der Verbandsliga und unsere 2. Herren spielt nach vier Aufstiegen in Folge in der Landesliga. Hier sollen die Spieler nach dem A-Jugendalter weiter ausgebildet und für die 1. Herren weiterentwickelt werden. Zusammen mit unserer 3.Herren konnten wir zur Saison 2021/2022 mit allen drei Herrenmanschaften aufsteigen. Die Ü40 und Ü50 spielen, wie eigentlich immer, um die Meisterschaft mit und werden auch in dieser Saison den Seniorenfußball des FSV würdig vertreten. Neu in dieser Saison ist unsere Ü60. Erstmalig in der Vereinsgeschichte haben wir eine Mannschaft dieser Altersstufe. Wir sind gespannt ;)
Altersklasseneinteilung
Die Fußballjugend spielt in Altersklassen. In der Altersklasse U19
(A – Jugend) zum Beispiel, spielen dabei nur Spieler, die unter 19 Jahre alt sind. Analog gibt es weitere Altersklassen (s.u.). Stichtag für die Einteilung in die Altersklassen ist der 1. Januar eines jeden Jahres, in dem das Spieljahr beginnt.
Stadionordnung
Die Stadionordnung gilt für alle Plätze auf dem Gelände des FSV Bentwisch
I. Jeder Besucher des Stadions hat sich bei Veranstaltungen so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder belästigt wird.
II. Besucher haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, Kontroll-, Sicherheits- u. Ordnungsdienst sowie des Stadionsprechers Folge zu leisten
III. Es ist untersagt,
1. Bereiche zu betreten, die nicht für Besucher zugelassen sind
2. Gegenstände jeglicher Art auf die Sportfläche oder in Zuschauerbereiche zu werfen
3. Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Gegenstände jeglicher Art abzubrennen oder abzufeuern
4. Gegenstände aus zerbrechlichem, splitterndem oder hartem Material z.B. Flaschen, Gläser u.ä. mitzuführen.
5. Fassaden, Gebäude, Dächer, Zäune, Umfriedungen, Beleuchtungsanlagen, Bäume, Masten aller Art, Dächer sowie Pflanzenflächen zu betreten oder zu besteigen
6. Bauliche Anlagen, Wege oder sonstige Flächen zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;
7. Hieb-, Stoß-, Schuss- oder Stichwaffen aller Art mitzuführen oder zu gebrauchen;
8. sperrige Gegenstände, wie z.B. Leitern, Hocker, Kisten uä. mitzuführen; Fahnenstangen dürfen nur aus Holz, nicht länger als 1,50m sein;
9. Tiere mitzuführen, soweit dies nicht aus dienstlichen oder besonderen Gründen notwendig ist;
10. außerhalb der Toilettenanlagen die Notdurft zu verrichten oder die Stadionanlagen in anderer Weise, insbesondere aber durch das Wegwerfen von Gegenständen zu verunreinigen;
11. auf dem Gelände des Kunstrasenplatzes zu rauchen
12. der Ausschank und Konsum von Alkohol unterhalb von A-Jugendspielen.
IV. Der Kunstrasenplatz darf nur mit Multis oder runden Noppen betreten werden.
V. Besuchern, die deutlich erkennbar angetrunken sind, ist der Zutritt oder Aufenthalt auf dem Gelände des FSV Bentwisch untersagt.
VI. Verstöße gegen die Stadionordnung werden mit einem Platzverweis / Stadionverbot und/oder einer Anzeige geahndet.
Der Vorstand